Kinderrechte 

Kinderrechte

Um das Bewusstsein für die Kinderrechte stärker zu verankern, haben wir uns gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen, aber auch im Austausch mit Eltern, Betreuer*Innen und Jugendämtern eingehend mit diesen Rechten beschäftigt. In der Jugendhilfe kommen einigen Kinderrechten besonders große Bedeutung zu – diese wollen wir in unserer Arbeit schützen und stärken.

Kinderrechte gelten für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sonstigen Status.

Das Leben des Kindes muss geschützt und seine Entwicklung bestmöglich unterstützt werden.

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

Für die Erziehung des Kindes sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Bei dieser Aufgabe werden sie in angemessener Weise unterstützt.

Kinder, die nicht bei den Eltern leben, haben das Recht auf regelmäßige Überprüfung aller Umstände ihrer Unterbringung.

Kinder müssen in jeder Weise vor körperlicher und seelischer Gewalt, schlechter Behandlung oder Vernachlässigung geschützt werden.

Schutz vor unberechtigten Eingriffen ins Privatleben, in die Familie, Wohnung oder den Schriftverkehr. Schutz vor Beleidigung und Mobbing.

Kinder haben das Recht auf bestmögliche Gesundheit, Ernährung und medizinische Versorgung und zu lernen, wie man gesund lebt.

Das Recht auf altersgemäße aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung, kulturelle und künstlerische Betätigung.

Alle Kinder sollen eine gute Schul- und Berufsausbildung erhalten und werden dabei unterstützt und gefördert.